Seit 1999 ist jeder Bauherr laut Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG) gesetzlich verpflichtet, eine Planungs- und Baustellenkoordination durchzuführen. Die Koordination beinhaltet die Tätigkeiten zum Schutz der Arbeitnehmer, zur Verhütung von Unfällen und berufsbedingten Gefährdungen zwischen den einzelnen tätigen Firmen (Arbeitnehmer).
Wir bieten Ihnen die Leistungen zur Planungs- & Baustellenkoordination:
Planungskoordination:
Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 4 ASchG
Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß § 7 BauKG
Baustellenkoordination:
Regelmäßige Begehungen der Baustelle
Umsetzung der für die betreffende Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Information an den Bauherrn bei Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer