PLANUNGS- UND BAUSTELLENKOORDINATION
Seit
1999 ist jeder Bauherr laut Bauarbeitenkoordinationsgesetz verpflichtet, eine Planungs-
und Baustellenkoordination durchzuführen.
Bessere Koordinierung des
Bauablaufes
Fristgerechte Durchführung von
Behördenmeldungen
Verbesserte Koordination der zu
treffenden Arbeitnehmerschutzmaßnahmen – bereits während der Vorbereitungsphase.
Bei
Fristversäumnissen und ganz besonders bei Verletzungen der
Sicherheitsvorschriften für Arbeitnehmer kann die Behörde den Bauherrn mit
hohen Strafen belegen. Um diese Gefahren abzuwenden, sollte sich der Bauherr
eines Planungs- und Baustellenkoordinators bedienen – dieser ist in jedem Fall
günstiger als die vom Gesetzgeber vorgesehenen Verwaltungsstrafen!
Perfekte
Planungs- und Baustellenkoordination führt zu:
Qualitätssteigerung
exakterer Einhaltung der Bauzeiten
genauerer Termin- und
Finanzplanung durch das perfekte Zusammenspiel der Planenden und Bauausführenden
Dies spart dem Bauherrn Zeit, Nerven, Kosten und strafrechtliche Konsequenzen!